15.2.2007

Nur mal so. Fiktiv.

Posted in Pinnwand at 18:01 by Tokbela

Ich stehe im Stau. Ab und zu draengeln sich Motorradfahrer zwischen den stehenden Wagen durch. In einem Affenzahn. Ich oeffne die Fahrertuer, ein Motorradfahrer faehrt dagegen, demoliert sie und seine Maschine. Und vielleicht sogar sich.

Wer hat Schuld? 

7 Responses to “Nur mal so. Fiktiv.”

  1. ines Says:

    Der Autofahrer. IMHO. Jedenfalls war es ja auch so bei den Fahrradfahrern, dass der Autofahrer immer die Generalschuld hat, egal was der Fahrradfahrer gemacht hat. Irgendwie so.

  2. Tokbela Says:

    Ich kenns nur, dass bei Autofahrer vs. Fussgaenger der Autofahrer Schuld ist.

  3. ines Says:

    Das auch. Aber beim Radfahrer halt auch. Und ich würd mich nicht wundern, wenn man das locker auf Motorradfahrer ausweiten könnte. Sicher bin ich aber nicht. Vielleicht sind beide Schuld. Punkt ist ja vor allem, dass es garnicht erlaubt ist, dieses Hopping im Stau. Insofern könnte durchaus der Motorradfahrer allein die Schuld bekommen, da du als Autofahrer im Stau nicht wirklich damit rechnen kannst dass dir gleich einer die Tür abfährt. Andererseits soll man ja auch noch die Gasse für die Polizei/Krankenwagen/Feuerwehr freihalten… Hmm…

  4. gralkor Says:

    Fiktiv also.
    Das ist ja das einzige Fremdwort, was Blondinen beherrschen.
    Und “Manifest”.

    NEIN! Nur EINS von Beiden ;)

    G.

  5. Tokbela Says:

    Ines: Soweit ich weiss (und meine Stauerfahrung ist sehr begrenzt, als aktiver Autofahrer zB stand ich noch nie in einem) kuendigen sich Rettungskraefte mit Licht und Laerm an. Kann mich aber auch irren und die haben nur die Lampen an. Dann ist es unverantwortlich vom Autofahrer, die Tuer ohne sichernden Blick in den Aussenspiegel zu oeffnen. Und unverantwortlich vom Motorradfahrer, Rettungswege zu blockieren.

    G.: Dir auch einen wunderschoenen guten Morgen, Manni (;

  6. ines Says:

    Tok: Stimmt, Blaulicht und Martinshorn. Und das Hopping der Motorradfahrer ist verboten, unabhängig von Rettungswege blockieren usw. Insofern würd ich sagen bleibt es dabei, dass der Motorradfahrer schuld ist und der Autofahrer *höchstens* eine Teilschuld zugewiesen bekommt weil er hätte vorher schauen können.

  7. murmelschubser Says:

    Das eroeffnen einer dritten Spur ist verboten, also das Fahren durch die Gasse fuer Motorradfahrer, wird aber im Allgemeinen, auch von den Leuten mit den blauen Lichtern, toleriert.
    Ich selbst fahre Gasse wenn der Verkehr steht oder mit knapp 20km/h rollt, weil es auf dem Motorrad, egal bei welchem wetter, etwas anderes ist in einem Stau zu stehen als mit dem Auto. Allerdings wuerde ich gerne einen guten Grund erfahren warum ein Autofahrer in einem Stau die Tuer oeffnen muss, ausser wenn er vorhat einen Motorradfahrer vom Bike zu hauen und ja, ich habe sowas schonmal erlebt, zwar nicht im Stau, sondern auf einer Landstrasse, aber es gibt scheinbar selbst solche Leute.

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